(...) In öffentlichen Gebäuden, Schulen oder Krankenhäusern halte ich ein Rauchverbot für unumgänglich. Was in der Diskussion aber unterzugehen scheint, ist die Tatsache, dass schon vor dem Erlass von Nichtraucherschutzgesetzen jeder öffentliche und private Träger einer Einrichtung mit Publikumsverkehr über das Hausrecht die Möglichkeit hat, das Rauchen zu verbieten. (...)
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(...) Das Solidarprinzip ist und bleibt jedoch untrennbarer Bestandteil der GKV, die jüngere Generation trägt das höhere Krankheitsrisiko der Älteren mit. Die oben genannten Zahlen zeigen jedoch, dass heute die Ausgaben des Gesundheitswesens wesentlich stärker als früher von den Beiträgen der Erwerbstätigen getragen werden. (...)
(...) Alle Abweichungen oder Ausnahmen in Deutschland sind politischen Kompromissen in den Ländern geschuldet. Die juristischen Fragen, unter welchen Bedingungen ein gesetzliches Rauchverbot in die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen eingreift, machen alle Gesetzgebung kompliziert. Wohlgemerkt: Kompliziert wäre nicht die gesetzliche Regelung eines einheitlichen Nichtraucherschutzes in der gesamten Gastronomie, kompliziert sind die Ausnahmen. (...)
(...) Auch in dem betreffenden Spiegel-Artikel selbst erklärt Matthias Melzig, Professor für Pharmazeutische Biologie an der Freien Universität Berlin: "Das ist wie bei einem Placebo: Wer daran glaubt, spürt tatsächlich etwas." Zugleich heißt es "Fachleute warnen [´Hortensien-Junkies´] allerdings vor der Gefahr einer Überdosierung. In größeren Mengen führen die Blumen-Joints zu Schwindelgefühl, Beklemmungen und Störungen des zentralen Nervensystems." (...)
(...) Wir haben bereits bei den Gesetzesberatungen in Hessen darauf hingewiesen, dass die Ausnahmen beim Nichtraucherschutzgesetz zu Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten kleiner Kneipen führen würden. Dies hat jetzt auch das Verfassungsgericht bestätigt. (...)
Sehr geehrter Herr Homann,