Psychische Erkrankungen müssen ebenso ernst genommen werden wie körperliche Erkrankungen. Deshalb darf es nicht zu einer Verschlechterung der Versorgung oder längeren Wartezeiten kommen.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 06.07.2026 von Parsa Marvi SPD
Antwort ausstehend von Johann Wadephul CDU
Antwort 25.03.2026 von Klaus-Peter Willsch CDU
Entscheidungen werden hier nicht willkürlich getroffen, sondern auf Basis belastbarer Daten und innerhalb klar geregelter Verfahren. Zugleich bitte ich um Verständnis dafür, dass die Politik die Entscheidung der gesetzlich beauftragten gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen respektiert.
Antwort 16.04.2026 von Katja Strauss-Köster CDU
Ich nehme die geäußerten Sorgen sehr ernst und werde die weitere Entwicklung aufmerksam begleiten.
Antwort 09.04.2026 von Christoph Ploß CDU
Die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen wird nicht politisch festgelegt, sondern von den Selbstverwaltungspartnern im Bewertungsausschuss nach gesetzlichen Vorgaben vereinbart. Unabhängig davon bleibt eine bedarfsgerechte psychotherapeutische Versorgung ein zentrales Anliegen.
Antwort ausstehend von Verena Schäffer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN