(...) Der Aufwendungsersatz stellt kein Einkommen der Pflegeperson dar und bleibt somit anrechnungsfrei. Der Erziehungsbeitrag, also der Betrag des Pflegegeldes, der für den erzieherischen Einsatz gewährt wird, wird hingegen als Einkommen gewertet. Der Betrag beläuft sich bei Vollzeitpflege derzeit nach den Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge auf 209 EUR pro Kind und Monat. (...)
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Sehr geehrter Herr Schreiber,
(...) Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass erst ab einer Haftzeit von vollen sechs Monaten ein Anspruch auf Entschädigung nach dem 3. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz besteht. (...)
(...) nein, ich muss Ihnen mitteilen, dass Hinterbliebene keinen Anspruch auf die Ehrenpension für SED-Opfer geltend machen können. Die Ehrenpension ist höchst persönlich, nicht übertragbar und nicht vererbbar. (...)
(...) Zusätzlich wollen wir bei der Riester-Rente für die ab 2008 geborenen Kinder die Kinderzulage anheben und für junge Beschäftigte einen Berufseinsteiger-Bonus einführen. Mit der Fortführung der beitragsfreien Entgeltumwandlung und diesen Maßnahmen wird die zusätzliche Altersvorsorge auf eine noch solidere Grundlage gestellt. (...)