Antwort 27.06.2008 von Ulla Burchardt SPD
Sehr geehrter Herr Parth,
Sehr geehrter Herr Parth,
(...) Kinder und Jugendliche sind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (mit Ausnahme der Fahrtkosten) von allen Zuzahlungen befreit, also auch bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln. Detaillierte Informationen zu den Zuzahlungsregelungen erhalten Sie unter www.diegesundheitsreform.de oder bei Ihrer Krankenkasse. (...)
(...) ich bin für die solidarische Bürgerversicherung. Aufträge nehme ich freilich nicht entgegen. (...)
Sehr geehrte Frau Heiß,