(...) Zu 1.: Die Praxisgebühr wird nicht fällig, solange es sich um eine Vorsorgeuntersuchung handelt. Sobald jedoch therapeutisch gearbeitet wird, also eine Art Komplikation vorliegt, handelt es sich nicht mehr um eine reine Vorsorgeuntersuchung und die Praxisgebühr wird fällig (§ 28 SGB V). Diese Vorgehensweise ist natürlich absurd, denn die Vorsorgeuntersuchung dient ja gerade dazu Komplikationen für Mutter und Kind festzustellen. (...)
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(...) Eine Aufnahme von Tabakprodukten in den Anhang des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) würde nicht dem ursprünglichen Sinn des Gesetzes entsprechen. Das BtMG wurde verabschiedet, um die in internationalen Abkommen vereinbarten Verpflichtungen zur Reduzierung der Verbreitung illegaler Drogen (Opiate, Cannabis, Kokain etc.) in nationales Recht umzusetzen. (...)
(...) Thema: regionale Verfügbarkeit des Rohstoffes (Aufarbeitungsstandort, Menge der heizwertreichen Fraktion). Hier gibt es glaubwürdige Signale, dass die geplante Kapazität des EBS-Kraftwerkes in Heiligengrabe weit über der verfügbaren Rohstoffmenge liegt. Aber niemand kann ernsthaft Mülltourismus in unsere Region organisieren wollen! (...)
Sehr geehrter Herr Uhlenbrock,
Sehr geehrter Herr Kroos,
(...) Anders verhält es sich mitunter bei UV Licht-undurchlässiger Bekleidung, für Versicherte ist § 33 SGB V als individuelle Leistungsgrundlage maßgeblich. Wenn tatsächlich nachgewiesen ist, dass nur durch z.B. entsprechende Schutzkleidung (in der Regel UV-Licht-undurchlässige Kleidung) die Entstehung von Tumoren verhindert werden kann, könnte man argumentieren, dass der Anteil der Krankenbehandlung beim Einsatz dieser Produkte überwiegt. (...)