Antwort 27.03.2024 von Susanna Kahlefeld BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Für die in unseren Wahlprogrammen geforderte Ablösung sind die politischen Voraussetzungen derzeit nicht gegeben.
Für die in unseren Wahlprogrammen geforderte Ablösung sind die politischen Voraussetzungen derzeit nicht gegeben.
Wenn es die Rahmengesetzgebung auf Bundesebene gibt, werden wir uns auch im Land mit dem Thema beschäftigen.
Die Länder können die Staatsleistungen an die Kirchen erst ablösen, wenn der Bund ein Grundsätzegesetz nach Art. 140 Grundgesetz in Verbindung mit Art. 138 Abs. 1 der Weimarer Reichsverfassung erlassen hat. Das ist bis heute nicht der Fall.