Antwort ausstehend von Petra Budke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 30.10.2025 von Katrin Schleenbecker BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wenn es die Rahmengesetzgebung auf Bundesebene gibt, werden wir uns auch im Land mit dem Thema beschäftigen.
Antwort ausstehend von Harald Terpe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 20.08.2024 von Nina Heidt-Sommer SPD
Die Länder können die Staatsleistungen an die Kirchen erst ablösen, wenn der Bund ein Grundsätzegesetz nach Art. 140 Grundgesetz in Verbindung mit Art. 138 Abs. 1 der Weimarer Reichsverfassung erlassen hat. Das ist bis heute nicht der Fall.
Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP
Antwort ausstehend von Marianne Spring-Räumschüssel AfD