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CDU und CSU treten allen verfassungsfeindlichen Bestrebungen und jedweder Gewalt mit derselben Entschlossenheit und Konsequenz entgegen – ob Rechtsextremismus, Islamismus, auslandsbezogenem Extremismus oder Linksextremismus.
Die Regelungen des § 218 haben sich seit Jahrzehnten in der Praxis bewährt.
Dieser hart errungene gesellschaftliche Kompromiss ist eine gute Regelung, die das Selbstbestimmungsrecht der Frau sichert, aber auch das Lebensrecht des ungeborenen Kindes berücksichtigt.
Gleichzeitig möchte ich Sie vorab darauf hinweisen, dass die Festlegung von Strafrahmen im Strafgesetzbuch (StGB) in die Zuständigkeit des Bundes fällt.
Insofern sehe ich keine politische Entwicklung, die zu seiner Streichung führen könnte.