In Hessen ist diesbezüglich derzeit keine Änderung in der Hundeverordnung geplant
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Hundesteuer ist kommunale Aufgabe. AfD Fulda wollte Steuerbefreiung für Tierheimhunde, um Vermittlung zu fördern – alle anderen Fraktionen lehnten ab.
Zu Ihrer Frage, wie die Anwesenheit von Hunden in Restaurants zu unterbinden sei, darf ich Sie auf meine vorherige Antwort verweisen. Darin habe ich erläutert, dass ich die Entscheidung in diesem Bereich beim Hausrecht der Gastronom:innen sehe.
Aus meiner Sicht ist es deshalb richtig, dass Restaurantbetreiber selbst entscheiden dürfen, ob sie Hunde in ihren Räumen zulassen oder nicht.
Schauen Sie einmal hier: https://afd-fraktion.nrw/beitragsarten/jede-rasse-hat-klasse-kriminalisierung-von-hunden-endlich-beenden-es-braucht-dringend-eine-reform-des-landeshundegesetzes/
Das Hamburger Hundegesetz und insbesondere die Vorschriften für die gefährlichen Hunde haben sich bewährt und werden in der Bevölkerung allgemein akzeptiert.