Die Vorschläge für einen verschärften Umgang mit Gefährdern würden angesichts der existenziellen Bedrohung der freien Gesellschaft durch Extremisten und Islamisten zu einer rechtlichen wie tatsächlichen Verbesserung führen.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
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Antwort 03.08.2026 von Johannes Wiegelmann CDU
Antwort 07.09.2026 von Wolfgang Stefinger CSU
Das Problem war hier nicht eine vermeintliche Lücke im Grundgesetz, sondern dass ein verurteilter und gefährlicher Islamist frei herumlaufen konnte.
Antwort 16.10.2026 von Cornell-Anette Babendererde CDU
Queere Menschen müssen in Deutschland ohne Angst leben können.
Antwort 14.10.2026 von Markus Koob CDU
Dass die sexuelle Identität nicht ausdrücklich in Artikel 3 Absatz 3 genannt wird, bedeutet daher keineswegs, dass homosexuelle oder andere queere Menschen weniger Grundrechtsschutz genießen.
Antwort ausstehend von Pascal Reddig CDU
Antwort 04.08.2026 von Thorsten Frei CDU
Der Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität ist bereits heute durch das Grundgesetz (Art. 3 Abs 1 GG), die Rechtsprechung, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz sowie durch europäische und völkerrechtliche Vorgaben gewährleistet.