Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Portrait von Stefanie Seemann
Antwort 02.07.2025 von Stefanie Seemann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Der straffreie Zugang zum Schwangerschaftsabbruch gehört für mich zur medizinischen Grundversorgung und ist ein wesentlicher Bestandteil reproduktiver Rechte.

Frage von Evelin O. • 12.05.2025
Warum sind Sie gegen die Abschaffung von §218 ?
Portrait von Sascha van Beek
Antwort 10.06.2025 von Sascha van Beek CDU

Die Regelungen des § 218 haben sich seit Jahrzehnten in der Praxis bewährt. 

Dieser hart errungene  gesellschaftliche Kompromiss ist eine gute Regelung, die das Selbstbestimmungsrecht der Frau sichert, aber auch das Lebensrecht des ungeborenen Kindes berücksichtigt.

Portrait von Johann Wadephul
Antwort 07.04.2025 von Johann Wadephul CDU

Fakt ist, dass im deutschen Strafrecht in § 281a StGB der Schwangerschaftsabbruch bereits straflos gestellt ist, sofern dieser innerhalb der ersten 12 Wochen nach der Empfängnis durch einen Arzt nach vorheriger Beratung vorgenommen wurde. Durch diese Regelung wird dem Schutz des ungeborenen Lebens aus Art. 1 des Grundgesetzes sowie dem Selbstbestimmungsrecht der Frau gleichermaßen Rechnung getragen.

Portrait von Rainer Rothfuß
Antwort 22.02.2025 von Rainer Rothfuß AfD

Die AfD steht eindeutig für den Schutz des ungeborenen Lebens und die größtmögliche Unterstützung werdender Mütter, gerade wenn sie in Schwierigkeiten sind.