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Frage von Astrid F. • 05.09.2022
Energiepauschale für Kleinunternehmer mit Minijob?
Portrait von Bettina Hagedorn
Antwort 07.09.2022 von Bettina Hagedorn SPD

JA, sie bekommen als Angestellte in einem Unternehmen - also auch als Minijobberin - die 300 Euro Energiepauschale von Ihrem Arbeitgeber mit dem Septembergehalt ausgezahlt unabhängig davon, wieviel Sie verdienen.

Antwort 06.09.2022 von Josip Juratovic SPD

Da der Arbeitsvertrag aber weiterhin besteht, bekommen auch Langzeitkranke die Energiepauschale

Portrait von Thorsten Frei
Antwort 06.09.2022 von Thorsten Frei CDU

Entscheidend ist, ob Sie in Deutschland unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sind und hier entsprechend Einkommenssteuer zahlen.

Portrait von Hubertus Heil
Antwort 16.07.2023 von Hubertus Heil SPD

Aus sozialpolitischer Sicht wäre eine weitergehende „Toleranz“ bei Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze problematisch

Portrait von Hubertus Heil
Antwort 01.07.2022 von Hubertus Heil SPD

Die Energiepreispauschale geht an einkommenssteuerpflichtige Erwerbstätige. Da die Abgeordnetenentschädigung zu Sonstigen Einkünften gezählt wird und diese nicht zu der begünstigten Gruppe gehören, die die Pauschale ausgezahlt bekommen, erhalten Bundestagsabgeordnete die Energiepreispauschale nicht.

Portrait von Michael Thews
Antwort 22.10.2021 von Michael Thews SPD

. Ich empfehle Ihnen daher unbedingt eine unabhängige Rentenberatung aufzusuchen, wie sie z.B. der Sozialverband Deutschland (SoVD) oder der VdK anbieten.