Die mit den Stimmen der Ampelfraktionen beschlossene und am 13. Juni 2023 im Bundesgesetzblatt verkündete Wahlrechtsreform verstößt meiner Meinung nach gegen den Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit sowie gegen das Demokratie- und Bundesstaatsprinzip
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 20.06.2023 von Florian Hahn CSU
Antwort 10.05.2023 von Stefan Seidler SSW
Ich habe zugestimmt, da der Bundestag wirksam verkleinert wird, ohne Wahlkreise zu vergrößern.
Antwort 18.04.2023 von Carmen Wegge SPD
Zur Sicherstellung der verfassungsmäßigen Aufgabenerfüllung des Bundestags ist eine Wahlrechtsreform deshalb unumgänglich.
Antwort 09.05.2023 von Stefan Seidler SSW
Ich habe zugestimmt, da die Rolle der Minderheitenparteien weiterhin widergespiegelt und der Bundestag verkleinert wird, ohne Wahlkreise zu vergrößern.
Antwort 05.04.2023 von Jan Wenzel Schmidt AfD
Es geht dabei vor allem um die dringend notwendige Verkleinerung des aufgeblähten und kostspieligen Bundestags.
Antwort 06.04.2023 von Roger Beckamp AfD
Hätte man unsere Ideen früher umgesetzt, wären 138 zusätzlichen Mandate bei der Bundestagswahl 2021 nicht entstanden – und den Steuerzahlern wären in der laufenden Legislatur Kosten von etwa zwei Milliarden Euro erspart geblieben.