Antwort 02.02.2024 von Tilman Kuban CDU
Bei der Wahlrechtsreform von 2023 wurde die Grundmandatsklausel abgeschafft, die eine Ausnahme zur Fünf-Prozent-Hürde war.
Bei der Wahlrechtsreform von 2023 wurde die Grundmandatsklausel abgeschafft, die eine Ausnahme zur Fünf-Prozent-Hürde war.
Alles spricht für die Einführung einer 3 % Hürde bei Bundes- und Landtagswahlen. Zusätzlich ist die Ersatzstimme ein guter Ansatz, der den Wählerwillen zeigt.

ich finde die jetzige Wahlrechtsreform als unverhältnismäßig und ungerecht. Die Politikverdrossenheit wird dadurch gesteigert und demokratische Prozesse werden hiermit deutlich erschwert.