Antwort 15.04.2024 von Marco Buschmann FDP
Klar ist: Die Unabhängigkeit der Justiz ist ein wesentlicher Baustein eines funktionierenden Rechtsstaats.
Klar ist: Die Unabhängigkeit der Justiz ist ein wesentlicher Baustein eines funktionierenden Rechtsstaats.
Rechte sind mit Kontrollmöglichkeiten verbunden. Die vorhandene Regelung halte ich für geeignet.
In Sachsen gilt: "Das sogenannte externe Weisungsrecht des Justizministers bzw. der Justizministerin wird bis zu seiner Abschaffung nicht ausgeübt."
Die Staatsanwaltschaft ist Teil der Exekutive und muss also solche einer parlamentarischen Kontrolle unterliegen.