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Das 6. Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für die Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR ist ein bedeutender Schritt zur Anerkennung des erlittenen Unrechts und zur Unterstützung der Betroffenen. Dieses Gesetz konnten wir am 30.01.2025 im Bundestag beschließen.
- Für alleinstehende Berechtigte: 1.689 Euro.
- Für Ehepaare sowie in Lebenspartnerschaft, eheähnlicher oder lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft lebende Berechtigte: 2.252 Euro
Dadurch würde die Opferrente regelmäßig angepasst, ohne dass eine Überprüfung alle fünf Jahre erforderlich wäre.
Ich bin zuversichtlich, dass sich eine neue Bundesregierung zügig des Themas erneut annimmt, denn in unserem Wahlprogramm heißt es dazu: