Der Neuregelung zur Straffreiheit von Schwangerschaftsabbrüchen, wie Sie derzeit als Entwurf vorliegt, kann ich in Teilen folgen. Ich sehe jedoch aufgrund meiner christlichen Einstellung zur Schöpfung und zum Leben einige Inhalte im Entwurf eher kritisch. Wichtig hier ist mir insbesondere, dass der Würdeschutz für das ungeborene Leben ausreichend beachtet wird.
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Antwort 26.02.2025 von Jens Lehmann CDU
Antwort ausstehend von Awet Tesfaiesus BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort ausstehend von Thorsten Lieb FDP
Antwort 29.11.2024 von Elisabeth Winkelmeier-Becker CDU
Angesichts der Konfliktsituation der Schwangeren halte ich den Ansatz „Beratung statt Strafe“ im ersten Trimenon für klug und respektvoll gegenüber der Selbstbestimmung der Frau und vermutlich sogar wirksamer für den Schutz des Ungeborenen.
Antwort 10.12.2024 von Wolfgang Strengmann-Kuhn BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Zum § 218 gibt es mittlerweile einen interfraktionellen Gesetzentwurf, den ich mit unterzeichnet habe und ich hoffe, dass er im Bundestag eine Mehrheit bekommt.
Antwort 18.10.2024 von Björn Simon CDU
Wir haben als CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Initiative ergriffen und einen eigenen Gesetzentwurf zur Verbesserung des Opferschutzes ins Parlament eingebracht.