(...) Der einzige Staat der Neuzeit, der Beschneidungen von Knaben verboten hat, war die Sowjetunion. Seit ihrem Untergang steht die Beschneidung von Jungen in keinem Staat der Welt unter Strafe. Die Praxis einiger Eltern in Großbritannien - und darüber hinaus - ihre männlichen Söhne erst nach dem vierzehnten Lebensjahr zu beschneiden, ändert nichts daran, dass auch in Großbritannien vor diesem Alter beschnitten werden kann. (...)
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(...) am kommenden Donnerstag, 22.11., wird der Regierungsentwurf zum Umfang der Personensorge bei der Beschneidung des männlichen Kindes in den Bundestag eingebracht. Gleichzeitig wird ein Gruppengesetzentwurf eingebracht, der eine andere Regelung vorschlägt. (...)
(...) Die Beschneidung von Jungen mit Einwilligung ihrer Eltern soll daher auch künftig zulässig sein, wenn gewährleistet ist, dass dabei alle modernen medizinischen Standards eingehalten werden. Jüdisches und muslimisches religiöses Leben muss weiterhin in Deutschland möglich sein. Jüdische und muslimische Eltern sollen nicht gezwungen sein, ihre Söhne bei unseren Nachbarn im europäischen Ausland oder in Hinterzimmern von Laien beschneiden zu lassen. (...)
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir danken Ihnen herzlich für Ihre Anfrage an Frau Bundesministerin Dr. Ursula von der Leyen, MdB.
(...) Genitalverstümmelung von Mädchen ist, wie Sie ja selbst schreiben, von den Vereinten Nationen als Menschenrechtsverletzung geächtet und auch nicht zu vergleichen mit der Beschneidung von Jungen, wie sie im Judentum und im Islam praktiziert wird. (...)
(...) Etwas anders gestaltet sich die Lage bei Nutzhanf. Der Besitz von Nutzhanf und auchNutzhanferung in Ihrem Schulschrank wäre nicht strafbar, wohl aber seine Aussaat. Denn der Anbau von Nutzhanf ist gemäß §§ 19 und 24a BtMG erlaubnispflichtig und wird nur landwirtschaftlichen Betrieben gestattet. (...)