(...) Annweisungen an den Verfassungsschutz diesbezüglich können sowohl der Bundesinnenminister als auch der Chef des Kanzleramtes geben. Wir dürfen dem Bundesamt für Verfassungsschutz selbstverständlich nichts vorschreiben. (...)
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(...) Ein Verbot von Neonazi-Aufmärschen ist jedoch weiterhin einzelfallbezogen zu prüfen. Die Annahme einer konkreten Gefahr der Verwirklichung von Straftatbeständen bedarf einer genauen Prüfung der konkreten Umstände der geplanten Demonstration. (...)
(...) Die bisherigen, länderspezifischen Kehr- und Überprüfungsordnungen sind zum 31.12.2009 außer Kraft getreten. Das Land Baden-Württemberg hat somit aufgrund der neuen gesetzlichen Regelung keinen Einfluss mehr auf für die Festlegung der Schornsteinfegergebühren. (...)
(...) meine seinerzeitige Forderung nach Transparenz bezog sich immer auf die Frage der Tätigkeit und der Auftraggeber des Kollegen Steinbrück, nie auf dessen Vergütung. Und die Nennung von Auftraggeber und Aufgabe entspricht nach meiner Überzeugung der Tradition des "ehrbaren Kaufmanns". (...)
(...) Alle von mir neben dem Mandat ausgeübten Tätigkeiten sind gemäß den Verhaltensregeln des Deutschen Bundestages veröffentlicht. Die Unternehmen und Auftraggeber sind leicht erkennbar und zuzuordnen. (...)