Frage an Gregor Gysi bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Gregor Gysi
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Frage von Hans-Günter G. •

Frage an Gregor Gysi von Hans-Günter G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Genosse Gysi,

unter diesem Link:

http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-575-37571--f359462.html#q359462

können Sie meine Fragen, als auch die Antwort von Innenminister Friedrich lesen. Es handelt sich um die Beobachtung der Partei DIE LINKE durch den Verfassungsschutz.

Meine Fragen an Sie:

Wie beurteilen Sie die Antwort des Herrn Friedrich?

Entsprechen die Behauptungen des Herrn Friedrich der Wahrheit?

Ist DIE LINKE gegen diese Beobachtung durch den Verfassungsschutz wehrlos?

Wer beauftragt den Verfassungsschutz, eine Partei oder Mitglieder einer Partei unter Beobachtung zu stellen?

Handelt der Verfassungsschutz eigenständig?

Könnte auch DIE LINKE den Verfassungsschutz beauftragen eine unliebsame Partei oder deren Mitglieder beobachten zu lassen?

Sind geplante Gesetzesänderungen durch die jetzige Regierung, die durch die Karlsruher Richter nachweislich als Verfassungswidrig beurteilt wurden, schon als Verfassungsfeindlich einzustufen und deshalb die Initiatoren unter Beobachtung zu stellen und wenn Ja, warum wird es nicht getan?

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Antwort von
DIE LINKE

Lieber Genosse Glaser,

Deine Nachricht vom 4. November hat mich erreicht. Die Behauptungen des Herrn Friedrich und anderer gegen uns sind substanzlos und falsch. Es läuft bereits eine Klage unserer Abgeordneten gegen unsere Beobachtung. Das Bundesverfassungsgericht wird irgendwann einen Termin anberaumen und dann darüber zu entscheiden haben.

Annweisungen an den Verfassungsschutz diesbezüglich können sowohl der Bundesinnenminister als auch der Chef des Kanzleramtes geben. Wir dürfen dem Bundesamt für Verfassungsschutz selbstverständlich nichts vorschreiben. Das Bundesamt kann in gewisser Hinsicht auch eigenständig arbeiten, aber die Beobachtung einer Partei bedarf schon der Zustimmung der zuständigen Minister.

Ich hoffe sehr, dass unsere Anträge beim Bundesverfassungsgericht erfolgreich sein werden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Gysi

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