(...) Die Landeswahlleiterin hat in Ihrer Broschüre das Verfahren für die Wahl mit einer Vollmacht beschrieben: https://www.wahlen-berlin.de/berlin_waehlt_ich_auch.pdf Auf Seite 34 und 35 wird es genauer erklärt. Für Ihre Mutter müsste die Briefwahl beantragt werden. Es werden ihr die Stimmzettel zugesendet sowie ein dazugehöriger Wahlschein, auf dem an Eides statt erklärt wird, dass Sie die Stimmzettel "als Hilfsperson gemäß dem erklärten Willen der Wählerin” gekennzeichnet haben. (...)
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(...) Zu Ihren Fragen: Die Kennzeichnung der Polizisten stand im Koalitionsvertrag dieser Regierung und ist einer der ganz wenigen Punkte, die nicht umgesetzt wurden. Gründe hierfür waren, dass wir das natürlich in enger Abstimmung mit den Polizeigewerkschaften machen wollten und da gab es aus mehreren Gründen Verzögerungen, sodass ein vernünftiges Verfahren nicht mehr zu gewährleisten war. (...)
(...) Nun zum Elternwahlrecht, das wegen der Überalterung der Bevölkerung gefordert wird und zur geringen Zahl der Familien in Deutschland. Ich bin nicht der Meinung, dass das Wahlrecht durch andere wahrgenommen werden soll, sondern der Grundsatz "Eine Person - eine Stimme" ist mir sehr wichtig. (...)
(...) Obwohl auch bei der Piratenpartei das Elternwahlrecht diskutiert wurde, stehe ich dieser Idee eher kritisch gegenüber. Meines Erachtens ist das Wahlrecht ein höchst persönliches Recht, das gerade wir Frauen uns hart erkämpfen mussten. (...)
(...) unabhängig von verfassungsrechtlichen Hürden denke ich, dass das von Ihnen genannte Elternwahlrecht sicherlich geeignet wäre zu einer besseren und gerechteren Berücksichtigung der Interessen von Kindern und Familien in Politik und Verwaltung beizutragen, was ich durchaus begrüße. Ebenso sehe ich darin ein Instrument zur Verbesserung der Generationengerechtigkeit. (...)
(...) vielen Dank für Ihre Frage nach einem Elternwahlrecht. Tatsächlich wäre ein solches Elternwahlrecht aus der Sicht von Eltern minderjähriger Kinder, die noch nicht (wie in Hamburg inzwischen ab 16) selbst wahlberechtigt sind, auf den ersten Blick bestechend, da es ihnen mehrere Stimmen geben würde und damit ein stärkeres Gewicht bei der Wahrnehmung des Wahlrechts als anderen, kinderlosen Wählern. (...)