(...) Hierbei handelt es sich um ein Missverständnis. Grundsätzlich ist es so, dass eine Witwenrente ja nicht für den Verstorbenen ausbezahlt wird, sondern als Unterhaltsersatz an den Hinterbliebenen. Dementsprechend verhält es sich auch mit der Krankenversicherung: Diese wird nicht für Ihren verstorbenen Vater bezahlt, was zweifelsohne unsinnig wäre, sondern für Ihre Mutter. (...)
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(...) Zunächst darf mit dem Verweis auf die Gesundheitsrisiken durch Tabak oder Alkohol nicht von den Risiken des Cannabiskonsums abgelenkt werden: 240.000 Menschen in Deutschland sind cannabisabhängig, d.h. sie haben Ihren Cannabiskonsum nicht mehr unter Kontrolle, 140.000 Menschen betreiben Missbrauch und 14.300 meist junge Menschen sind in Behandlung, weil sie unter vielfältigen, meist psychischen Problemen leiden. (...)
(...) Der Konsum von Cannabis, vor allem der regelmäßige und dauerhafte Gebrauch, hat negative Effekte auf die Hirnleistung. Auch sind nach der Einnahme von Cannabis psychotische Symptome, wie Halluzinationen oder Wahnvorstellungen, möglich. (...)
Sehr geehrter Herr Thurau,
vielen Dank für Ihre Frage.
Ihre Frage wird in meiner zweiten Antwort zur Frage von Herrn Fischer eindeutig beantwortet:
Auch in Ihrem Fall ersetzt die Quittung nicht die Überweisung.
(...) Weißenfels ist im Bezug auf Drogen neben Bernburg sicherlich einer der Brennpunkte in Sachsen-Anhalt. Dennoch ist es im Jahr 2006 gelungen, die Drogendelikte nach Allzeithochs in den vorhergehenden Jahren besser unter Kontrolle zu bekommen. So sind im Bereich der PD Merseburg 2006 bei allen Drogenarten erhöhte Sicherstellungsmengen zu verzeichnen gewesen. (...)
(...) Deutschland verzichtet also nicht auf die Mehrwertsteuereinnahmen von durch im europäischen Ausland versendeten Medikamenten. Dass Medikamente dennoch günstiger als in Deutschland abgegeben werden können, ist der Tatsache geschuldet, dass bei Internetversandhandel aus dem europäischen Ausland keine Bindung an die deutsche Arzneimittelpreisverordnung gegeben ist. Die Preisunterschiede sind insbesondere auf diesen Tatbestand zurückzuführen. (...)