Antwort 05.09.2005 von Eva Möllring CDU
Sehr geehrter Herr Wichmann,
Sehr geehrter Herr Wichmann,

Sehr geehrte Frau Berg,
Also, dann will ich darauf detaillierter eingehen: Selbstverständlich kann nicht geleugnet werden, dass der Bundesgesetzgeber in früheren Jahren der gesetzlichen Rentenversicherung teilweise Aufgaben übertragen hat, die nicht deren ursprünglichem
Sehr geehrter Herr Rebholz,