Antwort 18.08.2005 von Franz-Josef Holzenkamp CDU
Lieber Herr Albers,
Lieber Herr Albers,
Sehr geehrter Herr Rebholz,
Sehr geehrter Herr Eckert,
die Entschädigungsregelungen für politisch in der DDR verfolgte Menschen folgte und folgt den Regelungen für die Opfer des NS-Regimes. Insoweit kenne ich keine Schlechterstellung von Opfern des DDR-Regimes.
Sehr geehrter Herr Eckert,

Sehr geehrter herr helmut eckert,
