Antwort 09.09.2005 von Götz-Peter Lohmann SPD
Sehr geehrter Herr Eckert,
die Entschädigungsregelungen für politisch in der DDR verfolgte Menschen folgte und folgt den Regelungen für die Opfer des NS-Regimes. Insoweit kenne ich keine Schlechterstellung von Opfern des DDR-Regimes.
