Sehr geehrter Herr Onkels,
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(...) Ihr Beispiel von dem türkischen Jungen ist vollkommen schief. Wenn ein Kind die Beschneidung ausdrücklich ablehnt, dann können die Eltern nicht einwilligen. Dieser Fall ist also bereits klar geregelt: Die Ärztin/der Arzt wären strafbar und die Eltern wohl ebenfalls. (...)
(...) Die Beschneidung von Knaben ist etwas vollkommen anderes als die Verstümmelung von Mädchen. Daher wird auch die Verstümmelung von Mädchen nicht erlaubt, nur weil die Knabenbeschneidung legal bleibt. (...)
(...) Ich halte die aktuelle Diskussion für reichlich abwegig. In ganz Europa ist die Beschneidung von Jungen kein strafrechtliches Problem, wenn der Eigriff nach den Regeln der ärztlichen Kunst erfolgt. In Deutschland soll das anders sein? (...)
Sehr geehrter Herr Mann,