Frage an Claudia Roth von Thilo M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Hallo Frau Roth,
bei der momentanen Debatte um die rituell-religiöse Beschneidung von Jungen stellt sich mir die Frage, warum die Religionsfreiheit der Eltern schwerer wiegt als die körperliche Unversehrtheit des Kindes.
Sehr geehrter Herr Mann,
in den Debatten zu Beschneidung von Jungen geht es aus unserer Sicht nicht darum, welches Recht schwerer wiegt. Es geht vor allem um eine Rechtekollision im Spannungsfeld zwischen dem Schutz körperlicher Unversehrtheit, dem elterlichen Erziehungs- und Sorgerecht und dem Recht auf Religionsfreiheit. Die Aufgabe der Gesetzgebung besteht nun darin, diese verfassungsrechtlich geschützten Rechtsgüter in der Problemlösung einander so zuzuordnen, dass jedes von ihnen verwirklicht wird. Damit alle drei zu optimaler Wirksamkeit gelangen können, müssen ihnen Grenzen gesetzt werden. Wirklichkeit gewinnt. Ihnen müssen Grenzen gesetzt werden, damit alle drei zu optimaler Wirksamkeit gelangen können.
Der Kinderrechtsauschuss der Vereinten Nationen, der die Kinderrechtskonvention maßgeblich gestaltet und auf den Weg gebracht hat, sieht keinen Widerspruch zwischen dem in der Konvention formulierten Schutz körperlicher Unversehrtheit und der Beschneidung von Jungen.
Wir sind davon überzeugt, dass diese Debatte nur im Diskurs mit den Religionsgemeinschaften und nicht per Gerichtsbeschluss gegen sie geführt werden kann. Deshalb ist jetzt der Gesetzgeber gefragt, zu einem verantwortlichen und sensiblen Umgang mit dem Thema zu kommen.
Mit freundlichen Grüßen
Das Mitarbeiter-Team im Bundestagsbüro