Frage an Claudia Roth bezüglich Recht

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Claudia Roth
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Frage von bruno r. •

Frage an Claudia Roth von bruno r. bezüglich Recht

Sehr geeehrte Frau Roth

Facebook hat in den letzten Tagen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig geändert.
Nach meiner Ansicht verstößt Facebook damit gegen Europäische Datenschutzgesetze.
Meine Frage:
Was tun Sie persönlich, Ihre Fraktion und Partei um Europäischen Recht Geltung zu verschaffen.

Freundliche Grüße
Bruno Ristok

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Ristok,

besten Dank für die Frage an Claudia Roth.

Facebook hat seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen geändert. Wer nach dem 30. Januar 2015 Facebook weiter nutzt, akzeptiert automatisch die neuen Bedingungen, die mehrere zigtausend Zeichen lang sind. Der amerikanische Konzern wird dann noch mehr Daten der Nutzerinnen und Nutzer auswerten. Unter anderem werden Standortdaten der Smartphones erfasst oder auch die Daten von WhatsApp und Instagramm ausgewertet.

In der Vergangenheit waren es immer wieder ähnliche Änderungen, die Diskussionen über den Datenschutz des Konzerns hervorriefen. Die neuesten Änderungen sind von der Qualität der Änderungen und ihrer Bedeutung für den Grundrechtsschutz hoch relevant.

Es ist anzuerkennen, dass Facebook sich der Debatte mittlerweile stellt und um Transparenz bemüht ist. Das war in den vergangenen Jahren leider nicht immer eine Selbstverständlichkeit. Gleichzeitig sind wir über das Vorgehen der Bundesregierung stark verwundert. In der letzten Legislaturperiode hatte sich nicht nur die Enquete-Kommission immer wieder mit der Thematik beschäftigt. Als Grüne Bundestagsfraktion hatten wir Ende 2011 einen sehr umfangreichen Antrag zum Datenschutz in sozialen Netzwerken vorgelegt und die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass Facebook schon damals gegen deutsches Recht verstieß, aufgefordert, sich endlich für den Grundrechtsschutz der 25 Millionen deutschen Nutzerinnen und Nutzer einzusetzen.

In diesem Antrag machten wir insgesamt knapp 30 sehr konkrete Vorschläge, wie der Datenschutz in sozialen Netzwerken effektiv verbessert werden könnte. Unter anderem forderten wir Klarstellungen im Telemediengesetz (TMG), im Telekommunikationsgesetz (TKG), im Bundesdatenschutzgesetzt (BDSG) und auf europäischer Ebene. Wir forderten ein Recht der Nutzerinnen und Nutzer auf Löschung ihrer Daten, wir forderten die Bundesregierung auf, sicherzustellen, dass auch die pseudonyme und anonyme Nutzung des Netzwerks möglich sein muss (wie es das TMG fordert).

Wir setzen uns für mehr Transparenz bei Datenverarbeitung und ein Verbot der Profilbildung ohne aktive Einwilligung ein, ebenso für eine Ausweitung des sogenannten „Kopplungsverbots“, für verbesserte Informationspflichten, ein Recht auf die Transportabilität der eigenen Daten in andere, datenschutzfreundlichere Netzwerke, einen besonderer Schutz der oftmals jugendlichen Nutzerinnen und Nutzer und vieles mehr.

Die Bundesregierung nahm keinen einzigen unserer Vorschläge auf. Sie setzte allein auf Selbstverpflichtungen. Die Bundesregierung verweist, um vom eigenen Unwillen zur Regulierung abzulenken, bislang stets darauf, dass der nationale Gesetzgeber angesichts eines multinationalen Unternehmens wie Facebook schnell an seine Grenzen käme und die Frage, ob deutsches und europäisches Recht anwendbar sei, aus ihrer Sicht unklar sei.

Dies hat die grüne Bundestagsfraktion immer kritisiert und auf die aus unserer Sicht durchaus gegebene Zuständigkeit des nationalen Gesetzgebers verwiesen. Spätestens seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum „Recht auf Vergessen“ wissen wir, dass durchaus europäisches und nationales Recht Anwendung findet. Obwohl nunmehr klar ist, dass die Bundesregierung in der Pflicht ist, den Grundrechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger, auch in sozialen Netzwerken, sicherzustellen, will die Bundesregierung noch immer nicht handeln.

Stattdessen ergeht sich die Bundesregierung bisher darin, Briefe ohne Widerhall zu schreiben und die EU-Datenschutzreform weiter zu bremsen und zu verwässern. Im Vorfeld der Anhörung hatte der Parlamentarische Staatssekretär des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz, Ulrich Kelber, einen deutlichen Brief an Facebook geschrieben, der klar macht, dass auch die neueste AGB-Änderung nicht mit deutschem Recht zu vereinbaren ist. Diese klaren Worte begrüßen wir ausdrücklich, aber öffentlichkeitswirksame Schreiben alleine reichen eben nicht. Die Bundesregierung will keine konkreten gesetzgeberische Schritte vornehmen und verweist lediglich auf die EU-Datenschutzreform. Die Bundesregierung kann nicht einerseits sagen, dass Facebook klar gegen deutsches Recht verstößt, dann aber allein auf die EU-Ebene verweist. Die Verantwortung diesen Zustand abzustellen, liegt bei ihr.

Aber wir werden auch weiterhin die SPD und Union treiben, sich endlich konsequent für die Bürgerrechte in der digitalen Welt einzusetzen.

Mit besten Grüßen
Team Roth

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