(...) Die Forderung nach einem völligen Verbot – einerleiVerbotn nur in der Öffentlichkeit oder sogar in Privatwohnungen – übersieht, dass Rauchen noch für einen nicht unerheblichen Teil der Bevölkerung zur täglichen Lebenspraxis rechnet. (...) Und das Entscheidende ist: Es ist für die wesentlichen Ziele des Nichtraucherschutzes auch nicht notwendig. (...)
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Sehr geehrter Herr Mengel,
als direkt gewählte Bundestagsabgeordnete des Wahlkreises 178 (Wetterau) ist es für mich selbstverständlich, auf Fragen und Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern meines Wahlkreises zu antworten.
(...) Dieser Gefühlsausbruch hat vor allem jene FraktionskollegenFraktionskollegens Gesetzt ebenfalls ablehnten, die jedoch im Interesse einer einheitlichen Fraktionsmeinung im Bundestag mit "ja" votiert haben. Deshalb habe ich mich hierfür bei ihnen entschuldigt. (...)
(...) Ihre erste Grundannahme - dass der Bund für den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz verantwortlich sei - ist nicht richtig: Zuständig ist der Bund nur für seine eigenen Arbeitsplätze und öffentlichen Gebäude sowie laut Grundgesetz für "unmittelbare" Gesundheitsgefährdungen. Da es sich bei den gesundheitsschädlichen Folgen des Rauchens um mittelbare Folgen handelt, ist der gesamtstaatliche Gesetzgeber nicht zuständig. (...)