(...) Darüber hinaus muss die Öffentlichkeitsarbeit und Aufklärung über Pseudo-Behandlungen zur „Umpolung“ verstärkt und insbesondere an Kinder- und Jugendliche gerichtet werden. Das aus nachvollziehbaren Gründen geforderte gesetzliche Verbot dieser - wie auch gegebenenfalls anderer medizinisch-wissenschaftlich nicht begründbarer - Behandlungsangebote wäre rechtlich jedoch kaum überprüfbar und deswegen nur schwer durchsetzbar. (...)
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Guten Tag Frau H.,
Sehr geehrte Frau Höpfner,
vielen Dank für Ihre Anfrage, ich verweise auf meine Antwort an Ernst und Werner Janik-Mehlem von heute zum gleichen Thema.
Mit freundlichem Gruß
Ulrich Kelber
(...) Homosexualität ist keine Krankheit und bedarf deshalb auch keiner Behandlung. Derartige Pseudo-Behandlungen sind, wenn sie gegen den Willen von homosexuellen Menschen erbracht werden, strafbar. Ärztinnen und Ärzte oder Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten verstoßen zudem gegen ihre Pflichten zur Wahrung wissenschaftlicher Standards, wenn sie schädliche Behandlungen anbieten und durchführen. (...)

(...) vielen Dank für Ihre Anfrage. Konversionstherapien müssen endlich zum Schutz von Minderjährigen untersagt werden. Wir haben als Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen bereits 2013 einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, in dem wir die Ahndung von Therapien mit dem Ziel der Änderung der sexuellen Orientierung bei Minderjährigen forderten. (...)
(...) In dem sensiblen Thema der sexuellen Orientierung bestehe ich auf die Betrachtung jedes Menschen für sich. Jeder Mensch soll sich frei orientieren können, ohne dabei vom Staat benachteiligt zu werden. (...)