(...) Zusammenfassend kann man feststellen, dass sich im gegenwärtigen Rundfunksystem der Staat seine Organisation des ÖRR durch den Bürger finanzieren lässt. Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil im letzten Jahr den ÖRR auch als „staatliche Leistung“ bezeichnet. (...)
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die Inanspruchnahme einer bezahlten Leistung setzt voraus, dass der Leistungsempfänger diese auch erwerben möchte. Bei zwangsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Sendern sehe ich dieses Prinzip als nicht gegeben an
(...) Die, wie Sie wissen, hochgradig komplex und entsprechend schwierig zu beantworten ist. Zunächst: ich halte öffentlich-rechtliche Medien aus ganz grundsätzlichen, demokratietheoretischen Gründen für absolut unerläßlich. Wie die Finanzierung geregelt wird, das obliegt den jeweiligen Verhandlungspartnern. (...)
(...) BVB / FREIE WÄHLER ist nicht prinzipiell gegen einen Öffentlichen Rundfunk. Insbesondere, wenn dieser genutzt wird um einen Informations- und Bildunsgsauftrag zu erfüllen. Beispielsweise filmt der Öffentliche Rundfunk alle Parlamentsdebatten und archiviert diese. (...)