Antwort 24.01.2024 von Hakan Demir SPD
Doppelte, bzw. Mehrfachstaatsangehörigkeiten werden mit der Staatsangehörigkeitsreform ermöglicht.
Doppelte, bzw. Mehrfachstaatsangehörigkeiten werden mit der Staatsangehörigkeitsreform ermöglicht.
Anträge können selbstverständlich jederzeit eingereicht werden.
Es gilt immer die geltende Gesetzeslage.
Die Staatsangehörigkeitsreform ist nicht zustimmungsbedürftig durch den Bundesrat.
Sie können jetzt bereits einen Antrag auf Einbürgerung in Ägypten stellen.
Sie können jetzt bereits einen Antrag auf Einbürgerung in Chile stellen.