(...) 3. Um die Grundrechte der Betroffenen auf Datenschutz und Schutz ihrer Privatsphäre zu wahren, ist der Datenabruf nur zur Verfolgung von schwersten Straftaten möglich. Daten von Berufsgeheimnisträgern wie Journalisten, Anwälten oder Ärzten unterliegen einem Verwertungsverbot. (...)
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Sehr geehrter Herr Ismair,
vielen Dank für Ihre Frage. Herr Kalb würde sich gerne persönlich mit Ihnen in Verbindung setzen. Bitte teilen Sie uns hierzu Ihre Adresse und Ihre telefonische Erreichbarkeit mit.
Mit freundlichen Grüßen
(...) Oberste Richtschnur aller Regelungen sind für uns die strengen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes und des Europäischen Gerichtshofes. Die von Bundesjustizminister Maas vorgelegten Leitlinien sind viel restriktiver als restriktiveresverfassungsgericht aufgehobene, ehemalige Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, viel restriktiver als die aufgehobene europäische Richtlinie und auch viel restriktiver als CDU/CSU es wollen: (...)
Sehr geehrter Herr Kissel,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 28. April 2015 zum Thema Vorratsdatenspeicherung.
(...) Angesichts der umfangreichen Nutzung moderner Telekommunikationsmittel durch die Organisierte Kriminalität und den internationalen Terrorismus, die sich beide häufig durch komplexe Täterstrukturen auszeichnen, stellt ein Zugriff auf gespeicherte Verkehrsdaten ein effektives und auch sinnvolles Instrument der Sicherheitsbehörden zum Schutz der Bevölkerung dar. (...) Dazu gehören neben Terrorismus, Organisierter Kriminalität und Kapitaldelikten auch die Verbreitung von Kinder- und Jugendpornographie sowie besonders schwere Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz. (...)
(...) Bisher ist in nur von einem Verdacht auf Wirtschaftsspionage die Rede, dies bedarf zunächst einer genauen Prüfung. (...) Das Gremium kann unter anderem Akten und Dateien der Nachrichtendienste einsehen, Befragungen von Angehörigen der Nachrichtendienste durchführen und hat Zutritt zu allen Dienststellen der Nachrichtendienste. (...)