Frage an Jürgen Klimke bezüglich Innere Sicherheit

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Jürgen Klimke
CDU
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Frage an Jürgen Klimke von horst u. bezüglich Innere Sicherheit

Wie stehen sie zur Vorratsdatenspeicherung? Sollten sie für die Vorratsdatenspeicherung sein was sind die Argumente dafür? Können sie dies auch mit Studien untermauern?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Utz,

vielen Dank für Ihre Frage auf abgeordnetenwatch.de. Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag hat in der Frage der Vorratsdatenspeicherung (VDS) eine recht einheitliche Meinung. Terrorismus ist eine Bedrohung, welche für Leib und Leben der Menschen in Deutschland, aber auch der ganzen Welt, eine Gefahr darstellt. Um dieser Bedrohung begegnen zu können, müssen Behörden mit den entsprechenden Instrumenten ausgestattet werden. Die Vorratsdatenspeicherung ist eine Möglichkeit, die in diesem Zusammenhang in Betracht gezogen werden sollte.

Die Leitlinien zur Einführung einer Speicherpflicht sehen dementsprechend vor, dass die IP-Adressen und Verbindungsdaten höchstens zehn Wochen gespeichert werden dürfen. Nach Ablauf der Speicherfrist müssen die Daten sofort gelöscht werden. Hält sich ein Provider nicht daran, wird dies mit einem Ordnungsgeld belegt. Komplett von der Speicherung ausgenommen werden sollen E-Mails. Standortdaten sollen maximal vier Wochen gespeichert werden. Auf sie darf nur vereinzelt zugegriffen werden; Bewegungsprofile sind nicht möglich. Die Daten müssen im Inland gespeichert werden. Nur zur Klärung schwerer Straftaten darf auf die Daten zugegriffen werden. Berufsgeheimnisträger werden besonders geschützt. Bei der Speicherung der Daten gilt die höchste Sicherheitsstufe für Provider. Um Strafbarkeitslücken zu schließen, wird zudem die „Datenhehlerei“ unter Strafe gestellt werden. Weiterhin ist vorgesehen, dass die Daten nur mit richterlicher Erlaubnis abgerufen werden dürfen. Betroffene sollen zudem grundsätzlich informiert werden. Die Ausnahme von Berufsgeheimnisträgern, die Beschränkung auf sehr schwere Straftaten, sehr klare Regelungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit und beschränkte Speicherfristen sind richtig und notwendig.

Unsere Freiheit erhalten wir nur, wenn sie geschützt und verteidigt wird. Daher schließen sich Freiheit und Sicherheit nicht gegenseitig aus, sondern sie bedingen sich.

Ein diffuses Gefühl von Bedrohung und Überwachung wäre freiheitswidrig und darf nicht entstehen; das ist auch für mich als potentiell betroffener Bürger wichtig.

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Klimke