(...) Bei dieser Entscheidung hat der Arbeitgeber insbesondere die Belange der Versorgungsempfänger/-innen und die wirtschaftliche Lage seines Unternehmens zu berücksichtigen. Der Arbeitgeber ist jedoch nur zur Prüfung verpflichtet, einen Anspruch auf Anpassung der betrieblichen Altersversorgung hingegen besteht nicht, wenn das Unternehmen etwa hierzu wirtschaftlich nicht in der Lage ist. Die Pflicht zur Überprüfung gilt als erfüllt, wenn die Anpassung nicht geringer ausfällt als der Verbraucherpreisindex oder die Nettolöhne vergleichbarer Arbeitnehmergruppen des Unternehmens (im Überprüfungszeitraum). (...)
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Sehr geehrte Frau König,
Ich danke Ihnen für Ihre Anfrage über die Internet-Plattform www.abgeordnetenwatch.de
Sehr geehrte Frau König,
(...) 3. Der Prozess der Integration von Banksystem und Finanzmarkt macht nicht vor der Haustür Deutschlands Halt. (...)
(...) Ein steuerlicher Missbrauch durch Gestaltungen, wie er beispielsweise mit sog. Ewigkeitszertifikaten geplant war, darf nicht Platz greifen. Andererseits müssen aber die bestehenden Regelungen, wie sie von Ihnen in Bezug auf die Besteuerung von Lebensversicherungen beschrieben werden, in der Diskussion über Rechtsänderungen einbezogen werden. (...)
(...) Als junger Politiker vertrete ich die Ansicht, dass wir für die nachfolgenden Generationen in der Verantwortung stehen, die Staatsverschuldung weiter abzubauen. Wir stehen vor der Herausforderung zu sparen und Entwicklungsmöglichkeiten durch Investitionen zum Beispiel in die Infrastruktur, in Forschung und Entwicklung zu sichern. (...)