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Menschen, die am 1. Januar 2022 seit fünf Jahren geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland leben, sollen ein einjähriges ChancenAufenthaltsrecht erwerben können (§ 104c AufenthG-E), um die Möglichkeit zu erhalten, in dieser Zeit die übrigen Voraussetzungen für ein Bleiberecht nach den geänderten Regelungen der §§ 25a und 25b AufenthG zu erfüllen
DIE LINKE fordert in einem ersten Schritt, dass das Personal in Jugendämtern und Gerichten mittels Fortbildungen für die Problematik sensibilisiert wird. Allerdings sind unsere Einflussmöglichkeiten auf die Regierungspolitik als derzeit kleinste Oppositionsfraktion im Bundestag begrenzt - deshalb sind wir auf Unterstützung von außerhalb des Parlaments angewiesen.
Ausgangspunkt und Richtschnur für unsere Reformvorhaben ist das Kindeswohl im Einzelfall.
Deshalb sind wir überzeugt, dass es Einzelfallentscheidungen und keine starren gesetzlichen Lösungen braucht.