Antwort 21.06.2024 von Johannes Wagner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Erst kürzlich hat eine Kommission die Möglichkeit einer Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen außerhalb des StG geprüft und ihre Ergebnisse dazu veröffentlicht
Erst kürzlich hat eine Kommission die Möglichkeit einer Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen außerhalb des StG geprüft und ihre Ergebnisse dazu veröffentlicht
Meiner Meinung nach sollte eine Abtreibung nur in Ausnahmefällen vollzogen werden dürfen (die es sicherlich gibt) und nicht zum leichtfertigen medizinischen Standard werden
Ich lehne das Gendern ab.
Im Endeffekt ist es aber die Entscheidung der Frau, ob ein Schwangerschaftsabbruch nach einer Pflichtberatung vorgenommen wird. Die ÖDP ist für die Beibehaltung der Regelungen zur Straflosigkeit des § 218a.
Die Ampelkoalition hat das sog. „Werbeverbot“ für den Schwangerschaftsabbruch in §219a des Strafgesetzbuches abgeschafft.