Antwort 06.11.2024 von Katrin Ebner-Steiner AfD
Meiner Meinung nach sollte eine Abtreibung nur in Ausnahmefällen vollzogen werden dürfen (die es sicherlich gibt) und nicht zum leichtfertigen medizinischen Standard werden
Meiner Meinung nach sollte eine Abtreibung nur in Ausnahmefällen vollzogen werden dürfen (die es sicherlich gibt) und nicht zum leichtfertigen medizinischen Standard werden
Ich lehne das Gendern ab.
Im Endeffekt ist es aber die Entscheidung der Frau, ob ein Schwangerschaftsabbruch nach einer Pflichtberatung vorgenommen wird. Die ÖDP ist für die Beibehaltung der Regelungen zur Straflosigkeit des § 218a.
Die Ampelkoalition hat das sog. „Werbeverbot“ für den Schwangerschaftsabbruch in §219a des Strafgesetzbuches abgeschafft.