Antwort 27.07.2026 von Esther Kalveram SPD
Für die Bundesregierung hat Bundesjustizministerin Stefanie Hubig die Haltung klar formuliert: Eine anlasslose Chatkontrolle müsse in einem Rechtsstaat tabu sein.
Für die Bundesregierung hat Bundesjustizministerin Stefanie Hubig die Haltung klar formuliert: Eine anlasslose Chatkontrolle müsse in einem Rechtsstaat tabu sein.
Bereits seit einigen Jahren wird dort an einem Gesetz gearbeitet, mit dem die Verbreitung von Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern bekämpft werden soll und in diesem Zusammenhang wird auch über die Möglichkeit der Kontrolle privater Chatnachrichten diskutiert.

Das Informationsfreiheitsgesetz liegt in der Verantwortung des Bundesgesetzgebers. Als Abgeordneter des Europäischen Parlaments bin ich in diesen Gesetzgebungsprozess nicht eingebunden.