Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
(...) Und auf EU-Ebene befürwortete ich sie immer dann, wenn Kompetenzen von Landes- und Bundesebene auf die EU übertragen werden sollen und wenn es um zentrale Fragen der europäischen Integration geht - z.B. wenn neue Instrumente wie der Euro-Rettungsschirm eingeführt werden. Ich persönlich bin aber der Meinung, dass über den Beitritt einen Landes zur EU nicht per Volksabstimmung entschieden werden sollte. Die Kriterien dafür sind nämlich in den EU-Verträgen festgelegt. (...)
(...) Ein solcher Erlass einer neuen Verfassung bedarf der Zustimmung des Volkes und würde bei einem positiven Abstimmungsergebnis das Grundgesetz außer Kraft setzen. Vielfach wird dieser Weg als Möglichkeit gesehen, die nationalstaatliche Souveränität zugunsten eines europäischen Bundesstaates aufzugeben. Strittig ist allerdings, welche Rolle bei einer Verfassungsneugebung nach Art. (...)
(...) 146 Grundgesetz lediglich die Möglichkeit geschaffen wird, eine dem Grundgesetz nachfolgende Verfassung durch eine Volksabstimmung zu verabschieden. Laut Bundesverfassungsgericht, und darin sind sich auch alle Verfassungsrechtler einig, kann aus dem Artikel keine Verpflichtung zu einer Volksabstimmung abgeleitet werden. Das Bundesverfassungsgericht hat deshalb bereits in den Jahren 1993 und 2000 Klagen abgewiesen, die mit Verweis auf Art. (...)