Antwort 11.07.2023 von Cem Özdemir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Haltung und der Umgang mit Tieren müssen ihrer Art und ihren Bedürfnissen entsprechend angemessen sein.
Die Haltung und der Umgang mit Tieren müssen ihrer Art und ihren Bedürfnissen entsprechend angemessen sein.
Es ist geplant, eine entsprechende Regelung in dieser Legislaturperiode erneut auf den Weg zu bringen.
Das Tierschutzgesetz enthält mit § 11b ein Qualzuchtverbot, das für alle Wirbeltiere (Heimtiere und Nutztiere) gleichermaßen gilt.
Der Einsatz von Airguns, der nur zu wissenschaftlichen Zwecken in der Antarktis erlaubt ist, erfordert in der Regel eine Umwelterheblichkeitsprüfung gemäß § 7 AUG, wobei eine Genehmigung nur unter Auflagen erteilt werden kann, um das Risiko einer Störung oder Verletzung für die Meeressäuger zu minimieren