Antwort 19.12.2022 von Manuela Rottmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Der Stromverbrauch von Wärmepumpen wird bei der Ermittlung des Basiskontingents, für das die Strompreisbremse gilt, gesondert einberechnet.
Der Stromverbrauch von Wärmepumpen wird bei der Ermittlung des Basiskontingents, für das die Strompreisbremse gilt, gesondert einberechnet.
Der Stromverbrauch von Wärmepumpen wird in der Ermittlung des Basiskontingents, für das die Strompreisbremse gilt, gesondert einberechnet.