Wirksamer Kinderschutz unter Wahrung der Sicherheit und Vertraulichkeit der Kommunikation
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Die von Ihnen angesprochene und am 9. Juli durch das Europäische Parlament wiedereingeführte sogenannte Chatkontrolle, befristet bis April 2028, sehen die Grünen im Europaparlament kritisch.
Als Bundestagsabgeordneter habe ich keinen direkten Einfluss auf EU-Verfahren. Ich lehne anlasslose Chatkontrolle und schwächere Verschlüsselung ab.
Mit dieser Ausnahmeregelung haben Tech-Plattformen die Möglichkeit auf freiwilliger Basis kinderpornografische Verdachtsfälle, die durch eine Software identifiziert und durch eine Person verifiziert worden sind, an Strafverfolgungsbehörden weiterzuleiten. Allerdings erlaubt diese Ausnahmeregelung Tech-Plattformen nicht, Ende-zu-Ende-verschlüsselte Kommunikation, wie z. B. bei WhatsApp oder Signal, zu analysieren.
Für uns in Deutschland gilt weiterhin die Vereinbarung aus unserem Koalitionsvertrag, nach der wir die Vertraulichkeit privater Kommunikation schützen. Die Bundesregierung wird dazu auf europäischer Ebene auf dieser Grundlage weiterverhandeln.