(...) 29 II GG). Wie Sie am Beispiel des Versuchs der Zusammenlegung voZusammenlegungrandenburg erkennen können, stoßen solche Überlegungen oftmals auf einen Widerstand der Bürgerinnen und Bürger. Insofern werden Neugliederungen nur in einem sehr langwierigen Prozess zu realisieren sein. (...)
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(...) Sie haben in Ihrem Beitrag die Pflichtmitgliedschaft in der IHK kritisiert und Ihre Fragen waren dabei lediglich rhetorischer Natur. Ich habe Ihnen meine Auffassung dazu bereits mitgeteilt, bin aber gern bereit, dies noch weiter zu erläutern: Die Industrie- und Industriedelskammern halte ich als Selbstverwaltungseinrichtungen der Wirtschaft für weiterhin erforderlich. Die Rechtsform und die daraus folgende gesetzliche Mitgliedschaft aller Kammerzugehörigen sind Konsequenz der den Kammern übertragenen hoheitlichen Tätigkeiten sowie der Aufgabe, das Gesamtinteresse der Wirtschaft im Kammerbezirk wahrzunehmen. (...)
(...) Aus dem Umfang der Stellungnahmen ergibt sich, dass ein Abgeordneter unmöglich in allen Politikbereichen die Gesetzgebung im Detail verfolgen kann ohne seine eigenen Fachbereiche zu vernachlässigen. Dies wäre der Qualität des Gesetzgebungsprozesses im Deutschen Bundestag abträglich. Daher ist die Arbeitsteilung im Parlament in Form der Ausschüsse zwingend erforderlich. (...)
(...) die Industrie- und Handelskammern erfüllen zahlreiche gesetzlich vorgegebene Aufgaben, die nach meiner Auffassung im gesamtgesellschaftlichen Interesse liegen. Zur Erfüllung dieser Aufgaben erheben sie - wie auch zahlreiche andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, z.B. die Allgemeinen Ortskrankenkassen - Beiträge. (...)
(...) Die IHK hat die Aufgabe, das Gesamtinteresse der Gewerbetreibenden einer Region zu vertreten und zu wahren. Die Pflichtmitgliedschaft ermöglicht dabei die effiziente, praxisnahe und kostengünstige Wahrnehmung dieser Aufgaben. (...)