(...) Die Bürger sind in unserem Rechtsstaat durch zahlreiche Hürden vor einem Missbrauch der Quellen-TKÜ geschützt: Der Richtervorbehalt, der begründete Anfangsverdacht, der begrenzte Straftatenkatalog, die Verhältnismäßigkeit, der technische und personelle Aufwand, sowie die Verhältnismäßigkeit der Begleitmaßnahmen machen den Einsatz der Quellen-TKÜ enorm aufwendig für die Behörden und damit grundsätzlich nur in bestimmten Einzelfällen möglich. Eine flächendeckende Verschlüsselung sämtlicher Kommunikationskanäle würde die Arbeit unserer Sicherheitsbehörden, die ausschließlich auf der Basis des geltenden Rechts ermitteln dürfen, noch weiter erschweren, weil nur noch die aufwendige Quellen-TKÜ eingesetzt werden kann. (...)
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(...) Ich habe Verständnis dafür, dass diese Fragen in den vergangenen Wochen und Monaten verstärkt an uns herangetragen werden, glaube aber, dass wir Grüne gut beraten sind, uns jetzt nicht an derartigen Spekulationen zu beteiligen, sondern uns auch weiterhin auf unsere Sacharbeit und die Weiterentwicklung inhaltlicher Konzepte zu konzentrieren. Damit sind wir bislang sehr gut gefahren. (...)
(...) Wir versuchen, durch unsere Vorschläge und Initiativen viele Menschen von grüner Politik zu überzeugen. Mit welchem Erfolg uns das gelingt, werden die nächsten Bundestagswahlen zeigen. (...)
(...) Wir müssen uns immer wieder bewusst machen, dass es sich bei der DSGVO um einen unglaublichen rechtlichen Vorstoß handelt. Wo bisher ein Wirrwarr aus Regelungen bestand und die das Internet dominierenden Großkonzerne ihre eigenen Regeln durchsetzen konnten, die ihr Geschäft mit den Daten möglichst wenig berührten, ist nun eine gesamteuropäische Verordnung in Kraft, die endlich klare Richtlinien festlegt und den Missbrauch von Daten bestraft. (...)