Antwort 12.07.2023 von Sabine Dittmar SPD
Eine gesonderte Subventionierung von Wärmepumpenstrom als Insellösung zur Stromprodiktion ist nicht geplant.
Eine gesonderte Subventionierung von Wärmepumpenstrom als Insellösung zur Stromprodiktion ist nicht geplant.
Der Stromverbrauch von Wärmepumpen wird bei der Ermittlung des Basiskontingents, für das die Strompreisbremse gilt, gesondert einberechnet.
Der Stromverbrauch von Wärmepumpen wird in der Ermittlung des Basiskontingents, für das die Strompreisbremse gilt, gesondert einberechnet.