(...) verfrühtes Abschalten von technisch einwandfreien Ü20-Anlagen wäre ein fatales Signal (...)
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(...) Die Nutzung des eigenen Stroms wird den alten Anlagen mit den neuen Regelungen allerdings wirtschaftlich so erschwert, dass es faktisch einem Verbot gleichkommt. (...)
(...) Die Bundesregierung hat sich im Klimaschutzprogramm 2030 auf einen Zielkorridor für erneuerbare Energien verständigt (...)
(...) Für ausgeförderte Anlagen – also Erneuerbare-Energien-Anlagen, deren 20-jähriger Vergütungszeitraum ab 2021 ausläuft – wird der Rechtsrahmen angepasst. (...)
(...) das Ziel, die ausgeförderten Anlagen, also jene, die nach 20 Jahren aus der EEG-Vergütung fallen, weiterhin am Netz zu halten (...)
(...) Der notwendige Ausstieg aus Kohle und Atomenergie muss vom Ausbau und – im Fall der aus der EEG-Vergütung fallenden Anlagen – dem Erhalt der Erneuerbaren Energien flankiert werden. (...)