Antwort 21.03.2019 von Eva Lettenbauer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
(...) - Wir ändern mit dem "Hälfte-der-Macht-Gesetz" das Landtagswahlrecht absichtlich nur hinsichtlich der Gleichberechtigung der Geschlechter ab und behalten die Grundsätze des Wahlrechts bei, um nur diesen Aspekt zu diskutieren. Was weitere Wahlrechtsreformen angeht, möchte ich der Meinungsfindung in meiner Partei nicht vorgreifen. (...)