Antwort 27.03.2019 von Katrin Göring-Eckardt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
(...) Das Grundgesetz garantiert in Artikel 12 die Berufsfreiheit. (...) Dennoch erhalten Frauen in diesen Berufen noch immer weniger Lohn als Männer. (...)
(...) Das Grundgesetz garantiert in Artikel 12 die Berufsfreiheit. (...) Dennoch erhalten Frauen in diesen Berufen noch immer weniger Lohn als Männer. (...)
(...) - Wir ändern mit dem "Hälfte-der-Macht-Gesetz" das Landtagswahlrecht absichtlich nur hinsichtlich der Gleichberechtigung der Geschlechter ab und behalten die Grundsätze des Wahlrechts bei, um nur diesen Aspekt zu diskutieren. Was weitere Wahlrechtsreformen angeht, möchte ich der Meinungsfindung in meiner Partei nicht vorgreifen. (...)
Sehr geehrte Frau K.,
Sehr geehrte Frau Kostiza,