Die Nachricht von Herrn Henning war in Ton und Wortwahl inakzeptabel. Darüber habe ich mit ihm persönlich gesprochen.
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Bundestagsabgeordnete sind auf Zeit gewählte Vertreterinnen und Vertreter der Bürgerinnen und Bürger. Ihr Auftrag ist es, Gesetze zu beraten und zu beschließen, die Regierung zu kontrollieren und die Anliegen ihres Wahlkreises im Parlament zu vertreten.
Tatsächlich gibt es für Bundestagsabgeordnete ein eigenes Versorgungssystem. Es besteht nach mindestens einem Jahr im Bundestag ein Anspruch auf eine steuerpflichtige Altersentschädigung. Diese soll insbesondere die Versorgungslücke ausgleichen, die entstehen kann, wenn man während des Mandats seine bisherige berufliche Tätigkeit ganz oder teilweise aufgibt.
Genau dafür ist ein Parlament da: Abgeordnete entscheiden über Gesetze für das gesamte Gemeinwesen – und nicht nur über diejenigen Regelungen, denen sie persönlich unterliegen.
Bitte melden Sie sich dazu direkt per E-Mail bei meinem Büro.