Antwort 08.07.2026 von Manuel Hailfinger CDU
Die Alterssicherungskommission empfiehlt richtigerweise, dass Abgeordnete als Pflichtversicherte in die Gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden sollen.
Die Alterssicherungskommission empfiehlt richtigerweise, dass Abgeordnete als Pflichtversicherte in die Gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden sollen.
Gleichzeitig ist es richtig, dass unsere Gesellschaft vor der Aufgabe steht, die Finanzierung der Rente angesichts des demografischen Wandels zu sichern.
Die Einbeziehung von Abgeordneten und nicht obligatorisch abgesicherten Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung wird derzeit gesetzlich vorbereitet. Die genaue Ausgestaltung liegt jedoch noch nicht vor.
Die Alterssicherungskommission hat in ihrem Bericht empfohlen, künftig alle nicht obligatorisch abgesicherten Selbständigen in die gesetzliche Rentenversicherungspflicht einzubeziehen.