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Tatsächlich gibt es für Bundestagsabgeordnete ein eigenes Versorgungssystem. Es besteht nach mindestens einem Jahr im Bundestag ein Anspruch auf eine steuerpflichtige Altersentschädigung. Diese soll insbesondere die Versorgungslücke ausgleichen, die entstehen kann, wenn man während des Mandats seine bisherige berufliche Tätigkeit ganz oder teilweise aufgibt.
Genau dafür ist ein Parlament da: Abgeordnete entscheiden über Gesetze für das gesamte Gemeinwesen – und nicht nur über diejenigen Regelungen, denen sie persönlich unterliegen.
Beim Steuerbetrug bin ich ebenfalls bei Ihnen. Gerade Umsatzsteuerbetrug müssen wir durch bessere Digitalisierung, Vernetzung der Behörden und konsequenten Vollzug stärker bekämpfen.

Die Alterssicherungskommission empfiehlt richtigerweise, dass Abgeordnete als Pflichtversicherte in die Gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden sollen.