Ein Rentenbeginn nach 45 Arbeitsjahren und unabhängig vom Lebensalter, wie Sie ihn vorschlagen, könnte bei einem frühen Eintritt ins Arbeitsleben und durchgängiger Beschäftigung einen Rentenbeginn bereits mit Anfang 60 ermöglichen. Dieser deutlich frühere Rentenbezug als nach geltendem Recht würde zu erheblichen finanziellen Belastungen für die übrigen Mitglieder der Solidargemeinschaft führen, weshalb ich ihn nicht in Aussicht stellen kann.
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Der Bundesregierung ist die von den Verbänden geäußerte Kritik am Entwurf bekannt und sie nimmt diese sehr ernst.
Das Bürgergeld und die Abgeordnetendiäten liegen leider außerhalb meines Zuständigkeitsbereiches, weshalb dazu nichts sagen kann
Der öffentliche Dienst ist also für viele junge Menschen attraktiv, steht aber natürlich nach wie vor im Wettbewerb mit der Wirtschaft. Deshalb wird das Instrumentarium von Maßnahmen, die den Einstieg in den öffentlichen Dienst attraktiver machen sollen, stets weiterentwickelt.
Die von Ihnen angesprochenen Punkte werden im Rahmen des Verbändegespräches und des weiteren Verfahrens erörtert werden.
Grundsätzlich ist es für mich entscheidend, dass die Arbeit der Musiklehrer oder anderen Berufsgruppen fortgeführt werden kann, ohne hier Konflikte mit der Scheinselbstständigkeit o.ä. einzugehen. Aufgrund der differenzierten Organisationsstruktur der Musikschulen, bieten sich vor Ort auch Kooperationen mit Kreismusikschulen an, um hier Ressourcen zu bündeln.