Antwort 17.05.2020 von Dirk Heidenblut SPD
(...) Bei Verdacht auf Behandlungsfehler können sich PatientInnen direkt an ihre Krankenkasse oder den Medizinischen Dienst wenden. (...)
(...) Bei Verdacht auf Behandlungsfehler können sich PatientInnen direkt an ihre Krankenkasse oder den Medizinischen Dienst wenden. (...)
(...) Sogenannte Konversionstherapien können schwerwiegende gesundheitliche Schäden und erhebliches seelisches Leid verursachen. (...)
Ich persönlich werde ein Verbot von Konversionstherapien unterstützen, denn sie haben sich als falsch erwiesen.
(...) Bei Patienten mit den von Ihnen genannten psychischen Erkrankungen besteht unabhängig von der sexuellen Orientierung die Möglichkeit einer psychologischen Beratung oder Behandlung. (...)
(...) Antwortschreiben des Abgeordneten Monstadt auf die Fragen von Lisa Müller. (...)