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die Gesetze sind eindeutig, die entsprechende Strafverfolgung obliegt aber nicht der Politik. Sollten Sie Anlass sehen, etwas zur Anzeige bringen zu müssen, kann ich Sie nur bitten, sich an die zuständigen Behörden zu wenden.
Weltweit gibt es inzwischen Erfahrungen mit einer sehr hohen Anzahl von Impfungen in sehr unterschiedlichen Gesundheitssystemen, so dass nicht davon auszugehen ist, dass möglicherweise bislang unbekannte Risiken der Impfung unentdeckt geblieben wären.
Wer durch eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung einen Impfschaden erleidet, erhält auf Antrag Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz. was in § 60 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ausdrücklich geregelt ist.